Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

   
1. 
Der Verein hat ordentliche Mitglieder; er kann zudem korrespondierende Mitglieder, Ehrenmitglieder, korporative Mitgliedern und fördernde Mitglieder haben.

2. 
Ordentliche Mitglieder des Vereins können in- und ausländische Ärzte und Wissenschaftlerwerden, die sich praktisch oder wissenschaftlich mit Verletzungen, Erkrankungen, Deformitäten und Verschleiß des Stütz- und Bewegungsapparates beschäftigen. 

3. 
Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden,die sich um die Entwicklung und Förderung der Orthobiologie außerordentlich verdient gemacht haben. 

4.
Zu korrespondierenden Mitgliedern können verdiente Persönlichkeiten, insbesondere ausländische Gelehrte, ernannt werden. 

5. 
Korporative Mitglieder können wissenschaftliche Gesellschaften und andere Institutionen werden, die an einer aktiven Zusammenarbeit mit der Gesellschaft interessiert sind. 

6. 
Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen oder juristische Personen werden, die die Gesellschaft in irgendeiner Weise unterstützen und fördern wollen. Neuer Text

Der Antrag ist ausgefüllt mit den Bürgschaftserklärungen zweier ordentlicher Mitglieder an die Geschäftsstelle einzureichen.

Anträge für die Aufnahme als ordentliches Mitglied können von Ärzten jederzeit gestellt werden. Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Aufnahme. 
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